Risikomanagement
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. DMARC-Monitoring ist Standardmaßnahme — Fehlen ist beanstandungswürdig.
Das NIS2UmsuCG ist seit Dezember 2025 in Kraft. Wer in einem der 18 betroffenen Sektoren spielt und über den Schwellwerten liegt, ist verpflichtet — und der Vorstand haftet persönlich. Hier ist Ihr 3-Minuten-Selbsttest.
Drei Fragen, ehrlich beantwortet. Wenn Sie mindestens zwei mit "Ja" beantworten, sind Sie sehr wahrscheinlich NIS2-pflichtig — und brauchen E-Mail-Authentifizierungs-Reports.
Hat Ihr Unternehmen 50+ Mitarbeitende oder 10+ Mio € Jahresumsatz?
Ja
pflichtig in 18 Sektoren ab dieser Schwelle
Nein
meist nicht NIS2-pflichtig, aber Cyber-Sorgfaltspflicht bleibt
Sind Sie tätig in Energie, Bank, Gesundheit, Verkehr, öffentlicher Verwaltung oder verarbeitender Industrie?
Ja
sehr wahrscheinlich pflichtig
Nein
prüfen Sie die vollständige Sektor-Liste — z.B. auch Forschung, Post, Lebensmittel
Senden Ihre Systeme E-Mails (Mahnungen, Bestellbestätigungen, interne Kommunikation)?
Ja
E-Mail-Authentifizierung ist explizit Pflicht nach Art. 21 NIS2
Nein
unwahrscheinlich — fast jedes Unternehmen sendet Mails
Live-Check für DMARC, SPF, DKIM, BIMI und MTA-STS in unter zehn Sekunden.
Prüfung fehlgeschlagen
Drei Paragraphen, bei denen DMARC-Monitoring den Unterschied macht.
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. DMARC-Monitoring ist Standardmaßnahme — Fehlen ist beanstandungswürdig.
Vorfälle innerhalb von 24 Stunden ans BSI melden. Ohne DMARC-Reporting sehen Sie Spoofing-Vorfälle zu spät.
Vorstände und Geschäftsführer haften persönlich für Pflichtverletzungen. Dokumentierte Monitoring-Reports sind Ihr Nachweis.
Wenn Sie pflichtig sind, müssen Sie sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Die Registrierung erfolgt über das Meldeportal des BSI. Bewahren Sie die Zugangsdaten gut auf — Sie nutzen sie später für Vorfalls-Meldungen.
Selector7 ist kein Ersatz für die BSI-Registrierung. Aber wir liefern den NIS2-PDF-Report mit Pflichtangaben für die Geschäftsleitung (Bezug auf §§ 30, 32 NIS2UmsuCG) plus die technischen Authentifizierungs-Daten, die Sie in der Aufsicht und im Audit referenzieren.
Hinweis: Selector7 liefert technische Berichte, ist aber keine Rechtsberatung. Konkrete Auslegung der NIS2-Pflichten ist mit Ihrem Justiziariat zu klären.
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