NIS2 ist da. Sind Ihre DMARC-Reports vor dem Vorstand bestehbar?
Seit Inkrafttreten des NIS2UmsuCG ist E-Mail-Authentifizierung keine Best-Practice mehr — sie ist nachweispflichtig. Selector7 liefert die Berichte, die Aufsicht und Geschäftsleitung erwarten.
Was NIS2 für Sie bedeutet
Die NIS2-Richtlinie der EU wurde mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheits-Stärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) ins deutsche Recht überführt. Sie betrifft besonders wichtige und wichtige Einrichtungen aus 18 Sektoren — in der Praxis fast jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio € Jahresumsatz aus den relevanten Branchen.
Der entscheidende Punkt: Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Einhaltung. Wer ohne E-Mail-Authentifizierung arbeitet, hat ein dokumentierbares Versäumnis — und im Schadensfall ein Haftungsproblem.
Drei Pflichten, eine Lösung
Selector7 deckt die drei NIS2-Anforderungen ab, bei denen E-Mail-Authentifizierung relevant ist.
Risikomanagement
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Cyberrisiken zu beherrschen. E-Mail-Authentifizierung gilt der Aufsicht als Standardmaßnahme — kein DMARC-Monitoring = beanstandungswürdig.
Berichtspflichten
Erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden an das BSI melden, innerhalb von 72 Stunden bewerten. Spoofing-Vorfälle gehören dazu — wer kein DMARC-Reporting hat, sieht sie zu spät.
Haftung der Geschäftsleitung
Vorstände und Geschäftsführer haften persönlich für Pflichtverletzungen. Mit dokumentierten Monitoring-Berichten weisen Sie nach, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.
Berichte, die Ihren Aufsichtsrat überzeugen.
Nicht nur Dashboards für das Security-Team. Sondern Dokumente, die in der nächsten Vorstandssitzung Bestand haben — und im Audit auch nach 18 Monaten noch reproduzierbar sind.
Der NIS2-PDF-Report ist im Dashboard verfügbar. Audit-Trail-Versionierung, CSV-Export und 36-Monats-Retention sind weiterhin Bestandteil unserer Roadmap.
- Monatlicher PDF-Bericht mit Executive-Summary für Vorstand und Aufsichtsrat
- Vollständiger Audit-Trail aller Konfigurations-Änderungen mit Versionierung
- Ad-hoc-Reports auf Knopfdruck — für BaFin-, BSI- oder interne-Revisions-Anlässe
- CSV-Export aller DMARC-Reports für eigene SIEM-Pipelines
- Reports werden 36 Monate vorgehalten (Aufbewahrungsfrist nach § 30 Abs. 4 NIS2UmsuCG)
- Sprache: Deutsch — auch für die Berichte selbst, nicht nur die UI
Sind Sie betroffen?
NIS2UmsuCG erfasst 18 Sektoren. Ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio € Jahresumsatz greifen die Pflichten — für manche Sektoren (Energie, Trinkwasser, Banken) auch darunter.
Im Zweifel: unverbindliches Erst-Assessment. Wir schauen mit Ihnen 30 Minuten in Ihre DNS-Setup- und Mailflow-Konfiguration und sagen Ihnen, wo Sie aktuell stehen.
NIS2-Assessment vereinbarenHinweis: Selector7 liefert technische Berichte, ist aber keine Rechtsberatung. Konkrete Auslegung der NIS2-Pflichten ist mit Ihrem Justiziariat zu klären.
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